In der Stabsdienstordnung wird der grundlegende Arbeitsablauf des Stabes sowie dessen Aufbau festgelegt. Je nach Bedarf wird in ihr folgendes geregelt:
- Die Zuständigkeiten und Aufgaben
- Gliederung und Organisation des Stabes (Zusammensetzung)
- Leitung des Stabes
- Besondere Arbeitsverfahren (z.B.
Dokumentation und Stabsbesprechungen)
- Unterstellungsverhältnisse
- Alarmierung
- Unterbringung/Ausbildung
- Materielle Ausstattung
- ...
In der Regel wird die Stabsdienstordnung durch die
Leitung des Stabes erstellt und festgelegt. Sie sollte jedem Stabsmitglied ausgehändigt oder zur Verfügung gestellt werden. So ist gewährleistet das jedes Mitglied vollumfänglich über die oben genannten, essenziell wichtigen Abläufe informiert ist.
Eine Stabsdienstordnung sollte als lebendiges Dokument verstanden werden. Dies bedeutet nicht, das ständige Änderungen oder Erweiterungen notwendig sind. Sondern vielmehr, dass man stets nach der Vorgabe arbeitet und bei auffallenden Mängeln diese behebt und gleich dokumentiert.
Ferner sollten geplant voneinander abhängige Stäbe wie der Stab HVB und die dazugehörige Technische Einsatzleitung die jeweilige Stabsdienstordnung des anderen kennen, um die Schnittstellen optimal zu nutzen. Gerade auch Prozesse die in sich möglichweise über beide Stäbe erstrecken sollten hier sauber dargestellt werden. Ein Beispiel wäre die Anforderung von überörtlichen Kräften. Dazu gibt es unterschiedlichste Regelungen. Genau deshalb muss ein solcher Vorgang dargestellt werden und den jeweiligen Sachgebieten bekannt sein.
Ein passendes anderes Dokument ist in diesem Zusammenhang der Katastrophenschutzplan. Die jeweiligen Inhalte und Vorgaben sollten zueinander passen.
Wenn eine neue Stabsdienstordnung erstellt wird, ist es sinnvoll im Rahmen von mehreren Stabsrahmenübungen die beschriebenen Verfahren zu prüfen bevor man die Stabsdienstordnung als verabschiedet betrachten kann.