Der Sichter ist im Stabsdienst eine echte Schlüsselfunktion, die leider oft einfach weggelassen wird, oder durch nicht qualifiziertes Personal besetzt wird. In der DV100 findet der Sichter auch keine große Beachtung. Er taucht im Anhang unter Anlage 1.1.1.4 auf. (Beispiele für einen Führungsassistenten: Sichter (sinngemäß)). Immerhin versuchen einige Stäbe in ihren Stabsdienstordnungen Aufgaben und Voraussetzungen zu definieren.
Eine viel aufgebrachte Frage ist die der Zuordnung, das Unterstellungsverhältnis des Sichters. Es ist nicht eindeutig definiert. Wir würden den Sichter aber als Funktion unter dem Leiter Stab sehen.
Was sollte ein Sichter können? Dazu schweigt die Literatur, aber das ist ja auch bei allen anderen Funktionen nicht wirklich anders und wird in den Bundesländern auch unterschiedlich interpretiert. Natürlich sollte der die unterschiedlichen BOS-Komponenten kennen und deren Aufgaben, dazu aber auf jeden Fall auch detaillierte Kenntnisse über die Aufgabengebiete im Stab.
Die Kernaufgaben des Sichters lassen sich leicht beschreiben:
• Sichten der eingehenden Meldungen
• Verteilung der eingegangenen Meldungen an die (richtigen) Empfänger
• Verteilung der Rückläuferzettel aus Meldewegen
Dazu bekommt er oftmals noch Aufgaben wie die Überwachung der Anwesenheitsliste und einer Einlasskontrolle (aber eher zweite Reihe). Außerdem ist der Sichter eine wichtige Verbindung zur Fernmeldebetriebsstelle.
Auch in der digitalen Welt kennt jede Software die Funktion des Sichters, denn die Arbeitsweise hat sich ja seit dem Nachrichtenvordruck 4-Fach nicht geändert. Sonst müsste zum Beispiel der Fernmelder entscheiden, wer welche Nachrichten im Stab bekommen soll, die via Funk eingegangen sind.
Unsere ganz klare Empfehlung ist die Einbindung des Sichters in allen Prozessen und eine hochwertige Besetzung.