Dokumentation ist das Erfassen, Sammeln, Ordnen und Aufbewahren von Informationen und Sachverhalten, die für den Einsatz zum Zwecke des Nachweises des verantwortlichen Handelns, der Information und zur späteren Auswertung wesentlich sind. (DV100)
Rechtssicherheit in der Dokumentation:
Der Begriff ist als solches nicht definiert. Die Dokumentation sollte aber unveränderbar, objektiv und eindeutig geführt sein und eine Änderungsverfolgung muss gegeben sein. Mit diesen Voraussetzungen sind wesentliche Anforderungen erfüllt.
Möglichkeiten zur Dokumentation:
• Nachrichtennachweis (gelber Zettel 4fach Vordruck)
• Funk- und Telefonmitschnitte
• Gesprächsnotizen
• Anwesenheitsliste
Wichtig ist am Ende des Einsatzes eine sinnhafte Aufbewahrung der Daten und Dokumente. Die Länge der Aufbewahrung sollte vorab im Einzelfall geklärt sein.