Vor der Lage sein ist die Kernaufgabe einer jeden Führung


Katastrophenschutzplan

Der Katastrophenschutzplan


Die Erfassung der Inhalte des Katastrophenschutzplans erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form. Dennoch ist sicherzustellen, dass die Daten in schriftlicher Form ausgegeben werden können. Idealerweise befindet sich in den relevanten Stellen (Rettungsleitstelle, Stabsräume des Verwaltungsstabs und der Technischen Einsatzleitung) immer ein ausgedrucktes Exemplar. Dabei ist zu beachtem das Dokument halbwegs aktuell zu halten. Dafür sollte mindestens ein Mal im Jahr eine Überarbeitung stattfinden. Das ist auch keine Aufgabe für eine Person. Idealerweise prüfen alle Beteiligten bestimmte Bereiche. Auch die ehrenamtliche Schiene sollte dabei involviert werden, denn zumindest in den Technischen Einsatzleitungen werden genau diese Kräfte damit arbeiten müssen.  


Die im Katastrophenschutzplan vorzunehmenden Planungen sind für den Katastrophenfall qualitativ so zu entwickeln, dass im Bedarfsfall die Alarmierung und die Einleitung der Bekämpfungsmaßnahmen durch das Abarbeiten der Planung ohne vermeidbaren Zeitverlust sichergestellt sind. In dem Katastrophenschutzplan sind vor allem das Alarmierungsverfahren, die Vorbereitungsmaßnahmen und alle für die Katastrophenhilfe in Betracht kommenden Behörden, Einheiten und Einrichtungen sowie sonstige Organisationen auszuweisen. Er ist ständig fortzuschreiben.


Im Katastrophenschutzplan finden sich auch Hinweise und Maßnahmenkataloge zu den Störfallbetrieben. Das kann im Bedarfsfall ein wichtiger Informationsträger sein.


Ein Hinweis für den logistischen Bereich. Es empfehlen sich hier auch Informationen und Vorplanungen für diesen Bereich. Gerade auch Notfallkontakte und Leistungsverzeichnisse sind wertvoll für die Stabsarbeit.  

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